AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den asko-Abrechnungs- und Geräteservice 

(Stand 06 / 2018)

1 Vertragsschluss und Mitwirkung

Nachstehende Bedingungen gelten für sämtliche von asko zu erbringenden Lieferungen und Leistungen, sofern nicht etwas anderes zwischen dem Kunden und asko vereinbart ist. 

Für asko-Rauchwarnmelderservice und asko-Trinkwasserservice gelten gesonderte Bedingungen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der asko-Kunden haben keine Gültigkeit. Für den Auftragsinhalt ist die schriftliche Vertragsbestätigung der asko maßgebend. Diese gilt als verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von zehn Tagen widersprechen. Der Kunde stellt seinerseits die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung sicher. Dazu gehört, dass der Kunde der asko alle erforderlichen Informationen und Daten vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen, die asko benötigt, um die Leistungen erbringen zu können. Dies gilt auch im Falle von Änderungen dieser Informationen und Daten.

2 Gefahrenübergang

Die Lieferung erfolgt ab Lager. Im Falle des Versandes geht die Gefahr mit dem Absenden der Ware auf den Kunden über.

3 Preise und Kosten

Die derzeit gültigen Preise/Kosten ergeben sich aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag und dem ihm beigefügten Anlagen. In diesen Preisen sind die Kosten für den Vertrieb, das Ablesen und Abrechnen, Personal-, Verwaltungs-, Fahrt- und IT-Kosten enthalten. Grundlage der künftigen Kostenberechnung ist die dann gültige Preisliste. Preis-/Kostenanpassungen, die auf einer Veränderung der preisbildenden Faktoren beruhen (z.B. Lohn- und Materialkosten, unbekannte oder noch nicht wirksame Kostenanpassungen durch Steuern, Abgaben, Umlagen etc.) behält sich asko künftig vor. Eine Preisanpassung ist auf die Veränderung der Kosten seit der jeweils vorhergehenden Preisanpassung – sofern noch keine Preisanpassung erfolgt ist – seit Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt der geplanten Preisanpassung beschränkt. Kostensenkungen müssen im gleichen Umfang wirksam werden wie Kostensteigerungen. Preis-/Kostenanpassungen sind erstmals für Lieferungen und Leistungen mit einer Fälligkeit von vier Monaten nach Vertragsschluss möglich. Abweichend davon werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß dem Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuergesetzes an den Kunden weitergegeben. Die asko-Preislisten werden i.d.R. im dritten Quartal jedes Kalenderjahres aktualisiert und auf Anforderung den Kunden versandt. Anderenfalls gibt asko die aktuellen Listenpreise mit der Übersendung der Formblätter bzw. der Eingabeaufforderung bekannt. Sofern eine abweichende Preisvereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Aktualisierung der Preise im Verhältnis der Veränderung der Listenpreise. Bei einer Preisanpassung, die den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten nicht unerheblich übersteigt, steht dem Kunden auch bei vereinbarter Laufzeit das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. Werden asko nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die geeignet sind, den Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, gerät der Kunde insbesondere mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem oder anderen Verträgen asko gegenüber mehr als vier Wochen in Verzug, so ist asko berechtigt, die Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen so lange zu verweigern, bis der Kunde ausreichende Sicherheiten geleistet hat oder der Zahlungsverzug beseitigt ist.

4 Rechnungsstellung

Die Miet- und Garantiewartungskosten werden jährlich im Voraus erhoben. Erstellt asko nicht auch die Abrechnung für den Kunden, berechnet asko zusätzlich eine jährliche Gebühr für die Stammdatenpflege. asko ist berechtigt, eine erste Rechnung für die zur Ermittlung geprüfter Verbrauchswerte notwendigen Arbeiten zu stellen. Diese erste Rechnung ist erst dann fällig, wenn die Ablesung durch asko erfolgt ist. Mit der Abrechnung bekommt der Kunde dann die zweite Rechnung, in der alle Leistungen der Abrechnungserstellung und anderer Zusatzleistungen aufgeführt sind. 

 5 Zahlungsbedingungen

asko-Rechnungen sind zehn Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Auch Ansprüche aus Teillieferungen oder Teilleistungen kann asko vollständig fällig stellen. Die Kundenzahlungen verrechnet asko mit der ältesten offenen Forderung. Gegen diese Forderungen kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die betroffene Forderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Die Abtretung von Forderungen ohne vorherige Zustimmung der asko ist ausgeschlossen. Ist der Kunde Kaufmann, steht ihm kein Zurückbehaltungsrecht, auch nicht das des § 369 HGB, zu. Ist der Kunde kein Kaufmann, steht Ihm ein Zurückbehaltungsrecht zu, sofern dieses auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Mit Eintritt des Zahlungsverzuges – bei Kaufleuten mit Fälligkeit – ist der Rechnungsbetrag mit acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. verzinslich. asko hat jedoch die Möglichkeit, einen nachweislich höheren Verzugsschaden geltend zu machen. Umgekehrt kann der Kunde eine Herabsetzung des Verzugszinses verlangen, wenn der Kunde nachweist, dass asko ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist.

6 Gewährleistungen, Mängelhaftung

Binnen einer Woche nach Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen hat der Kunde alle bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängel schriftlich bei asko anzuzeigen; andere Mängel habt der Kunde nach ihrer Entdeckung innerhalb der vorgenannten Frist schriftlich zu rügen. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge behebt asko den Mangel im Wege der Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache oder durch Erbringung einer mangelfreien Leistung; bei Druck-, Schreib- und Rechenfehlern wird asko den Fehler berichtigen. Der Kunde ist dann zum Rücktritt oder zur Minderung (Herabsetzung der Vergütung) berechtigt, wenn asko die Nacherfüllung verweigert, diese fehlschlägt oder für den Kunden unzumutbar ist. Voraussetzung dafür ist jedoch – soweit ein Rücktritt nicht gesetzlich ausgeschlossen ist –, dass eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Im Verkehr zwischen Unternehmen beträgt die Verjährung von Ansprüchen wegen Mangels ein Jahr.

7 Haftung

Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und/oder außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung oder sonstigen Leistung und unerlaubten Handlung, haftet asko nur im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet). Jedoch ist Haftung – ausgenommen der Fall des Vorsatzes – auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten ist – mit Ausnahme von Verzögerungsschäden –eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Verzögerungsschäden haftet asko zwar auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe von bis zu 5 % des mit asko vereinbarten Kaufpreises oder der Vergütung für die sonstige Leistung. Die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Gleiches gilt für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8 Eigentumsvorbehalt

asko behält sich, falls der Kunde Kaufmann ist, das Eigentum an den von asko gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Ist der Kunde kein Kaufmann, behält sich asko das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde darf – vorbehaltlich Widerrufs durch asko, falls der Kunde in Zahlungsverzug geraten ist – über die unter dem asko-Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung darf der Kunde nicht vornehmen. Der Kunde tritt hiermit im Voraus alle Forderungen aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung, dem Einbau oder der sonstigen Verwertung der gelieferten Ware an asko zur Sicherung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung ab. Übersteigt der wirtschaftliche Wert der abgetretenen Forderungen die Ansprüche der asko aus der Geschäftsverbindung um mehr als 20 %, so ist asko verpflichtet, auf Verlangen des Kunden die darüberhinausgehenden Sicherheiten an den Kunden zurück zu übertragen bzw. aufzugeben.

9 Vertragsdauer/Kündigung

Die Festlaufzeit der mit dem Kunden geschlossenen Verträge wird individuell vereinbart, beträgt 

aber in der Regel 2 Jahre für Abrechnungsverträge. Jeder Vertrag kann zum Ende der vereinbarten Festlaufzeit bzw. zum Ablauf der nachfolgend beschriebenen Verlängerungszeiträume mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Das Kündigungsrecht des § 649, Satz 1 BGB ist ausgeschlossen.

Ist der Kunde Kaufmann, verlängert sich der mit ihm geschlossene Vertrag nach Ablauf der Festlaufzeit jeweils erneut um den Zeitraum der Festlaufzeit. Ist der Kunde Verbraucher und hat der Vertrag eine Werk- oder Dienstleistung zum Inhalt (z. B. Abrechnungs- oder Verbrauchsdatenservice), verlängert der Vertrag sich nach Ablauf der Festlaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr. Ist der Kunde Verbraucher und hat der mit ihm geschlossene Vertrag eine Gerätemiete oder Garantiewartung zum Inhalt, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Festlaufzeit nicht. Vielmehr wird der Kunde von asko zeitnah ein neues Vertragsangebot erhalten. Wird ein Abrechnungsvertrag zum Ende der Abrechnungsperiode ordentlich gekündigt, erstellt asko für den Kunden für diese Abrechnungsperiode noch die Abrechnung und erbringt die dazugehörigen Leistungen. Bei einer unberechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden ist asko berechtigt, seine Leistungen einzustellen und die bis zum Ende der regulären Laufzeit geschuldete Vergütung sofort in Rechnung zu stellen. Dabei erfolgt zu Gunsten des Kunden eine Abzinsung zu banküblichen Konditionen. Des Weiteren bringt asko – außer bei der Gerätemiete – die von asko ersparten Aufwendungen in Abzug. Wegen des hohen Fixkostenanteils bei den Kosten betragen die ersparten Aufwendungen im Regelfall nicht mehr als 15 % der Vergütung von asko. Der Nachweis, dass die ersparten Aufwendungen höher oder niedriger sind, bleibt unberührt.

10 Vertragsrücktritt/außerordentliche Kündigung

Die asko kann den Vertrag ungeachtet sonstiger Rechte außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten, wenn nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden eintritt, insbesondere wenn gegen den Kunden  Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen, durch die die Ansprüche der asko aus dem Vertragsverhältnis gefährdet werden, oder wenn der Kunde eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben hat, ein außergerichtliches Verfahren zur Schuldenregulierung einleitet oder Restschuldbefreiung beantragt hat.

11 Datenschutz

asko beachtet die einschlägigen Anforderungen hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit. asko geht davon aus, dass sich der Kunde insbesondere gegenüber seinen Nutzern datenschutzkonform verhält. Soweit asko für den Kunden im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung als Auftragsdatenverarbeiter tätig wird, gilt die mit dem Kunden getroffene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

12 Informationen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Die asko ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

13 Salvatorische Klausel

Diese AGB bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist dann durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit der ursprünglichen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecken möglichst nahekommt. Dies gilt auch für den Fall, das sich bei der Durchführung dieses Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.

14 Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der asko GmbH. Gerichtsstand ist, sofern zulässig, Erfurt.

 


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